Martina
30.08.07, 12:00
Muss ich ein Zeugnis nach Beendigung der Ausbildungszeit schreiben?
Lt. BBiG § 16 muss der Ausbilder dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.
Schöne Grüsse Martina
Lt. BBiG § 16 muss der Ausbilder dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden.
Schöne Grüsse Martina